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Bundesrat genehmigt Schutz- und Nutzungsplan für die Wasserkraftnutzung im Gebiet Meiringen-Hasliberg

Der Bundesrat hat am 14. August 2019 die vom Kanton Bern eingereichte Schutz- und Nutzungsplanung für die Wasserkraftnutzung im Gebiet Meiringen-Hasliberg genehmigt. Die Planung sieht vor, dass eine teilweise Mehrnutzung zugelassen wird, die zu tieferen Restwassermengen führt. Als Ausgleich dazu werden wertvolle Gewässerlebensräume geschaffen. Dank der Schutz- und Nutzungsplanung können die Wasserkraftwerke jährlich 2,9 Gigawattstunden mehr Energie produzieren.

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Bild: C. Ritz

Das Gewässerschutzgesetz schreibt vor, dass unterhalb von Wasserentnahmen für die Stromproduktion eine Mindestrestwassermenge in Flüssen verbleiben muss, damit die natürlichen Funktionen des Gewässers (z. B. Lebensraum für Pflanzen und Tiere, Strukturierung der Landschaft oder Speisung des Grundwassers) erhalten bleiben. In Ausnahmefällen können die Kantone Restwassermengen festlegen, die das gesetzliche Minimum unterschreiten. Bedingung dafür ist jedoch, dass geeignete Ausgleichsmassnahmen getroffen werden.

Im Fall der Kraftwerke im Gebiet Meiringen-Hasliberg (BE) wird auf die Nutzung der Wasserkraft des oberen Alpbachs zwischen Mägisalp und Bidmi verzichtet. Damit wird eines der letzten unverbauten längeren Gewässer an der Talflanke zwischen Brienz und Meiringen geschützt. Zudem wird am Hüsenbach wieder ein naturnaher Zustand hergestellt. Dadurch wird die Aue Systenwald deutlich aufgewertet. Der Bundesrat hat am 14. August 2019 den Umfang der Mehrnutzung sowie die vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen in der Schutz- und Nutzungsplanung genehmigt.

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