11 Jahre Renaturierung der Gewässer
Stand der Umsetzung und Ausblick
Am 1. Januar 2011 wurden im Gewässerschutzgesetz neue Bestimmungen zur Renaturierung der Gewässer in Kraft gesetzt. 11 Jahre nachdem die neuen Bestimmungen in Kraft gesetzt wurden, wird mit dieser Fachtagung das Engagement der Akteurinnen und Akteure gewürdigt. Ausserdem wird ein Überblick gegeben über die laufenden und abgeschlossenen Arbeiten.

Am 1. Januar 2011 wurden im Gewässerschutzgesetz neue Bestimmungen zur Renaturierung der Gewässer in Kraft gesetzt. Die Bestimmungen umfassen:
- die Sicherung eines ausreichenden Gewässerraums,
- die Revitalisierung der Gewässer und
- die Sanierung der negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung.
Über 80 Jahre sollen ein Viertel der rund 14000 km verbauten Gewässer aufgewertet werden. Und bis 2030 müssen bestehende Wasserkraftanlagen, welche die Fischwanderung beeinträchtigen, die natürliche Geschiebedynamik stören oder künstliche Abfluss- schwankungen (Schwall-Sunk) im Gewässer verursachen, saniert werden.
11 Jahre nachdem die neuen Bestimmungen in Kraft gesetzt wurden, wird mit dieser Fachtagung das Engagement der Akteurinnen und Akteure gewürdigt. Ausserdem wird ein Überblick gegeben über die laufenden und abgeschlossenen Arbeiten.