Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit: Eröffnung Vernehmlassung
Der Bundesrat hat am 1. April 2026 auf Begehren der vorberatenden Kommission des Ständerats die Vernehmlassung zum Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (Agreement on Climate Change, Trade and Sustainability, ACCTS) eröffnet. Mit diesem Abkommen wird ein wichtiges Zeichen für die Verknüpfung von Handelspolitik und Klimaschutz gesetzt. Diese schafft einen verbindlichen Rahmen, der wirtschaftliche Chancen mit ökologischer Verantwortung verbindet und gezielt zur Erreichung globaler Umwelt- und Klimaziele beiträgt.

Mit dem ACCTS bauen die Schweiz, Costa Rica, Island und Neuseeland für insgesamt 360 Umweltgüter die Einfuhrzölle ab – darunter zentrale Technologien in den Bereichen erneuerbare Energien, Kreislaufwirtschaft und Energieeffizienz. Zudem erleichtert das Abkommen den Marktzugang für über hundert umweltbezogene Dienstleistungen. Damit sollen internationale Wertschöpfungsketten sowie die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltiger Branchen gestärkt werden. Darüber hinaus enthält das Abkommen verbindliche Regeln zum Abbau schädlicher Subventionen für fossile Energien. Besonders umweltbelastende Förderungen – etwa für Kohle sowie bestimmte Öl- und Gasproduktionen – werden verboten. Dies reduziert Marktverzerrungen und fördert Investitionen in klimafreundliche Technologien.
Im Bereich freiwilliger Umweltkennzeichnungen unterstützt das ACCTS mehr Qualität und Transparenz. Die vereinbarten Leitlinien sollen Greenwashing verhindern, den internationalen Handel mit nachhaltigen Produkten erleichtern und das Vertrauen von Konsumentinnen und Konsumenten stärken. Die Anwendung des Abkommens erfordert keine Anpassungen im schweizerischen Landesrecht.
